Der Seed- und StartUp-Fonds II Schleswig-Holstein (SSF II) stellt Ihnen über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH als Vertragspartnerin bzw. Gesellschafterin Kapital in Form von typisch stillen und offenen Beteiligungen zur Verfügung. Eine Fokussierung auf ausgewählte Branchen sowie Themen bzw. Trends erfolgt dabei nicht.
Wie Sie Ihr Unternehmen in der Early-Stage-Phase finanzieren wollen, ist nicht nur eine Frage des Kapitalbedarfes und der grundsätzlich bestehenden Möglichkeiten, sondern ebenfalls eine „Frage des Geschmacks“. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Vielzahl an Möglichkeiten intensiv auseinanderzusetzen. Das erfordert eine gewisse Zeit, die Wahl einer Finanzierung wird Ihr Unternehmen und Sie jedoch nachhaltig beeinflussen.
Für einen umfassenden Überblick über landes-, bundes- sowie EU-weite Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten empfehlen wir die kostenfreie Beratung der Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Die im SSF II übliche Finanzierungsform ist die typisch stille Beteiligung; offene Beteiligung sind bei deutlichem Wertsteigerungspotential möglich.
Beachten Sie bitte u.a. die folgenden Voraussetzungen für eine Finanzierung:
Sie haben aus einer Hochschule, einer Forschungseinrichtung oder aus einem forschungsstarken Unternehmen vor Kurzem ausgegründet bzw. haben dieses vor oder
Sie haben ein innovatives Unternehmen gegründet, welches zum Bewilligungszeitpunkt nicht älter als fünf Jahre ist oder planen die Gründung eines solchen Unternehmens ohne "SpinOff/Ausgründungs-Charakter".
Der Sitz Ihres Unternehmens ist bzw. wird in Schleswig-Holstein sein oder in Schleswig-Holstein ist bzw. wird eine Betriebsstätte mit absehbarem Mitarbeiterwachstum errichtet.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist bzw. wird (spätestens nach Bewilligung zeitnah) erfolgen; seitens der Gründerinnen und Gründern sind Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 € zu erbringen (i.d.R. in voller Höhe vor Mittelauszahlung).
Die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.
Sofern Ihr Unternehmen älter als drei Jahre ist, dürfen Sie nicht den Status eines "Unternehmens in Schwierigkeiten" haben.
Typisch stille Beteiligungen | Offene Beteiligungen | |
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Finanzierungsvolumen über den Fonds | > 50.000 € ≤ 400.000 € über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter "nach Ideen-Ursprung") | ≤ 800.000 € |
Laufzeit der Beteiligung | 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich | entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens. |
Beteiligungsentgelt | bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr) | nein |
Abgabe von Unternehmensanteilen | nein | zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage)In manchen Fällen wird statt eines Aufgelds ergänzend zum Nominalwert der Stammkapitalanteile eine stille Beteiligung mit Wandlungsoption, welche zu verzinsen ist, gewährt. oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 24,9 % |
Bilanzielle Einordnung | Mezzanin-Kapital, von uns als „wirtschaftliches“ Eigenkapital bezeichnet, d.h. Darlehen, mit einem qualifizierten Rangrücktritt in den Rang des § 39 Abs. 2 InsO zur Vermeidung einer Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; es erfolgt keine Passivierung in einem insolvenzrechtlichem Überschuldungsstatus | „echtes“ HGB-Eigenkapital |
Ausgründungen (Spin-Offs) | StartUps (< 5 Jahre) | |
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Finanzierungsvolumen über den Fonds (gilt für stille Beteiligungen!) | i.d.R. 100.000 €, max. 200.000 €Ziel ist, die Unternehmens-finanzierung für 1 – 1,5 Jahre sicher zu stellen. | i.d.R. 250.000 €, max. 350.000 € für die Zeit bis zum rechnerischen Break-even |
Gesicherte Gesamtfinanzierung bis zum Break-even | nicht erforderlich; es wird i.d.R. das erste Jahr finanziert | erforderlich; oft mit weiteren Investoren zusammen, z.B. den BBA oder dem HTGF. |
Die Finanzierung von jungen innovativen Vorhaben ist sehr individuell. Insofern gilt es, die Finanzierungsvoraussetzungen im Einzelfall zu prüfen. So schauen wir bspw. im Detail Ihre bestehende oder geplante Gesellschafterstruktur, Investorinnen und Investoren und strategische Partner an. Gegebenenfalls koppeln wir die Auszahlung von Mitteln an erreichte Meilensteine.
Wir sprechen gerne mit Ihnen über Ihr Vorhaben und beantworten Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich vorstellen möchten oder wenn Sie sich noch unsicher sind, ob der SSF II für Sie passend ist!
Sie interessieren sich für eine Unternehmensfinanzierung über den SSF II? Dann klicken Sie sich durch und erfahren Sie, wie der Weg inkl. benötigter Unterlagen bis zur Finanzierung aussieht.
Im ersten Schritt freuen wir uns darauf, wenn Sie die richtige Ansprechperson kontaktieren und wir in einem kurzen Telefonat mit Ihnen sprechen. Idealerweise senden Sie uns vorab ein Pitchdeck und/oder den Businessplan, oder auch nur eine Unternehmensskizze.
Sehen wir grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Vorhaben über den SSF II zu finanzieren, werden wir Sie zu einem intensiveren, persönlichen Gespräch mit allen Gründerinnen und Gründern einladen. Hier nehmen wir uns i.d.R. bis zu 1,5 Stunden Zeit. Ziel ist, dass wir uns näher kennenlernen und thematisch stärker einsteigen.
Entscheiden Sie sich und wir uns dafür, dass eine Finanzierung über den SSF II in Angriff genommen werden soll, so ist spätestens dann die Erstellung eines Businessplans erforderlich. Schauen Sie sich hierzu bitte unsere Hinweise an.
Das Fondsmanagement erhält von der Person, mit der Sie im Austausch stehen, die für eine Finanzierungsentscheidung relevanten Unterlagen.
Besonderes Prozedere für Ausgründungen: Im Falle von SpinOffs findet die Finanzierungsentscheidung über einen von der WTSH koordinierten Pitch-Termin statt. Hierzu ist die Vorbereitung einer ca. 30-minütigen Präsentation erforderlich. Eine Entscheidung erfolgt unmittelbar nach Ihrer Vorstellung.
Die Finanzierungsentscheidung kann grundsätzlich wie folgt ausfallen:
Bei positiver Entscheidung bereitet die MBG die Verträge vor und sendet Ihnen diese zu.
Sprechen wir über Ihre Finanzierungsmöglichkeiten!
Der Fonds beinhaltet Mittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014-2020), Mittel des Landes Schleswig-Holstein, der Investitionsbank Schleswig-Holstein und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH. Der Fonds wird zudem mit Mitteln aus REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.